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Verpflichtende Umstellung der inländischen Zahlungsinstrumente auf einheitliches SEPA-System

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 werden ab 1. Februar 2014 inländische direkte Lastschriften abgeschafft und durch europäische Zahlungssysteme laut den technischen Vorschriften der Geschäftsanforderungen besagter Verordnung ersetzt.

Nach der Verordnung sind vor dem 1. Februar 2014 erteilte, direkte regelmäßige Lastschriften zugunsten des Zahlungsempfängers aufgrund eines inländischen Zahlungssystems auch nach dieser Frist gültig.

Zur Einhaltung der europäischen Bestimmungen und zur Gewährleistung einfacher Zahlungsmethoden für die Kunden werden wir in den kommenden Monaten die notwendigen Verfahren einleiten, um diese Umstellung durchführen zu können; bestehende Zahlungsarten mit Abbuchungsauftrag (so genannte RID-Zahlung) vom Bank- oder Postkonto werden – wie von der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vorgesehen – durch die neue SEPA Lastschrift ersetzt.

Ihre Rechnungen werden weiterhin von Ihrem Bank- bzw. Postkonto so wie bisher abgebucht, die mit dem Abbuchungsauftrag unterzeichneten Bedingungen behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen über SEPA-Zahlungsdienste und die neuen europäischen Zahlungssysteme erhalten Sie bei Ihrer Bank- oder Postfiliale oder im Abschnitt SEPA auf der Homepage der Banca d'Italia und der Associazione Bancaria Italiana.

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